Was die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG für den Einzelhandel bedeutet
27. Juni 2017 | Geschrieben von G. Bendig in der Kategorie MarktgeschehenPlastiktüten sind nach wie vor ein sehr großes Problem für die Umwelt. Sie verschmutzen unter anderem die Weltmeere und bedrohen nicht nur die Vogelwelt, Meeressäuger und Fische, sowie die Pflanzenwelt in den Meeren. Sie verursachen aber auch hohe Kosten für Unternehmen, staatliche Einrichtungen und Küstenbewohner.
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Die Probleme, die damit verbunden sind, nehmen von Tag zu Tag zu. Auch wenn Plastiktaschen nur einen kleinen Teil der Verschmutzung der Weltmeere mit Plastikmüll ausmachen, kann die Reduzierung des Verbrauchs von Plastiktaschen große Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, sowie für saubere Strände haben.
Der Verbrauch an Plastiktüten ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Die letzte Studie aus dem Jahre 2010 zeigt einen sehr hohen Verbrauch von Plastebeuteln in den osteuropäischen Staaten.
Um verbindliche Grenzwerte für den Verbrauch von Plastiktüten festzulegen, hat die Europäische Union bereits 2015 die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten den Verbrauch an Plastiktüten reduzieren müssen. Pro Kopf sollen dann bis Ende 2019 nur noch 90 und bis Ende 2025 nur noch maximal 40 Plastiktüten verbraucht werden.
Können die EU-Ziel erreicht werden?
Wie können die EU-Ziele zur Reduzierung des Verbrauchs von Plastiktüten in Deutschland erreicht werden? Damit die EU-Vorgaben erreicht werden, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einem Jahr eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen getroffen. Um den Verbrauch der Plastiktüten zu reduzieren, sollte ein Tüten-Entgelt eingeführt werden.
In vielen Einzelhandelsgeschäften ist das bereits gängige Praxis. Auch wenn diese Gebühr auf freiwilliger Basis der einzelnen Geschäfte erhoben wird.